Betriebliches Gesundheitsmanagement und BEM

Gesundheit im Unternehmen braucht passende Maßnahmen und klare Abläufe. Wir unterstützen Sie dabei, ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufzubauen und das betriebliche Eingliederungsmanagement verlässlich zu organisieren.

Im BGM werden gesundheitsbezogene Ziele, Strukturen und Maßnahmen systematisch entwickelt. Im BEM geht es um die individuelle Unterstützung eines Mitarbeiters bei längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit. Sie können beide Arbeitsfelder einzeln oder gemeinsam mit uns entwickeln.

Zwei Arbeitsfelder mit unterschiedlichen Aufgaben

Ein Unternehmen kann bereits Gesundheitsangebote haben und zugleich Unterstützung beim BEM benötigen. Wir knüpfen an den vorhandenen Stand an und legen für jeden Bereich passende nächste Schritte fest.

BGM gestaltet gesunde Rahmenbedingungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement verbindet Ziele, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterbeteiligung und geeignete Maßnahmen. Es hilft, gesundes Arbeiten dauerhaft in der Organisation zu verankern.

Die betriebliche Gesundheitsförderung, kurz BGF, umfasst konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit. Dazu können Bewegung, Ernährung, Erholung und gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung gehören.

Leistungen zum Gesundheitsmanagement

BEM unterstützt im individuellen Fall

Das betriebliche Eingliederungsmanagement sucht gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter nach Möglichkeiten, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

BEM kann unabhängig von einem umfassenden BGM organisiert werden. Die Teilnahme des Mitarbeiters ist freiwillig. Seine Beteiligung und der vertrauliche Umgang mit Informationen prägen das Verfahren.

Leistungen zum Eingliederungsmanagement

Gesundheit systematisch fördern

Wir entwickeln mit Ihnen ein BGM, das zur Betriebsgröße, den Tätigkeiten und den verfügbaren Ressourcen passt. Bestehende Gesundheitsangebote, Ansprechpartner und Kooperationspartner werden einbezogen.

Ausgangslage, Ziele und Verantwortlichkeiten

Wir betrachten vorhandene Maßnahmen und klären, wo Ihr Unternehmen ansetzen möchte. Daraus entsteht eine umsetzbare Planung.

  • Bestandsaufnahme und bedarfsgerechte Analyse
  • Gesundheitsziele, Prioritäten und Budgetplanung
  • Benennung von Verantwortlichen und Abstimmung mit Führungskräften
  • Aufbau eines Steuerungskreises oder Gesundheitszirkels nach Bedarf

Gesundheitsmaßnahmen und Prävention

Wir unterstützen die Auswahl geeigneter Maßnahmen und koordinieren nach Vereinbarung ihre Umsetzung mit qualifizierten Fachpartnern.

  • Gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation und ergonomische Verbesserungen
  • Bewegung, Ernährung, Erholung und Umgang mit Belastung
  • Gesundheitstage, Workshops und passende Informationsangebote
  • Angebote für unterschiedliche Tätigkeiten, Schichten und Standorte
  • Geeignete Präsenz- und Online-Formate, auch für Mitarbeiter im Homeoffice

Die Maßnahmen orientieren sich am tatsächlichen Bedarf. Gesundheitskurse ergänzen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Mitarbeiterbeteiligung und gesunde Führung

Gesundheitsmanagement wird tragfähig, wenn Mitarbeiter und Führungskräfte es verstehen und mitgestalten können.

  • Moderierte Gesundheitszirkel und Beteiligungsformate
  • Verständliche Kommunikation zu Zielen und Angeboten
  • Sensibilisierung und Qualifizierung von Führungskräften
  • Begleitung der Umsetzung im Team und im Arbeitsalltag

Koordination, Auswertung und Weiterentwicklung

Wir helfen, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen und ihren Nutzen zu überprüfen.

  • Jahresplanung und Koordination beteiligter Anbieter
  • Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen
  • Geeignete Rückmeldungen und zusammengefasste Kennzahlen
  • Regelmäßige Auswertung und Anpassung der Planung

Fehlzeiten allein erklären weder die Ursachen gesundheitlicher Probleme noch die Wirkung einzelner Maßnahmen. Ergebnisse werden im Zusammenhang betrachtet und nicht zur Bewertung einzelner Mitarbeiter verwendet.

Eingliederung klar und vertraulich organisieren

Wir unterstützen einen nachvollziehbaren BEM-Prozess und begleiten ausdrücklich vereinbarte Fälle. Zuständigkeiten, Teilnehmer und der Umgang mit Informationen werden vorab geklärt.

BEM-Verfahren und Unterlagen aufbauen

Wir helfen, aus der gesetzlichen Anforderung einen praktikablen Ablauf zu entwickeln.

  • Prozess zur Erkennung des BEM-Angebotsbedarfs
  • Zuständigkeiten, Vertretungen und interne Übergaben
  • Vorbereitung von Einladung, Information und Verfahrensunterlagen
  • Abstimmung mit einer vorhandenen Interessenvertretung
  • Qualifizierung der am Verfahren beteiligten Ansprechpartner

Gespräche und individuelle Maßnahmen begleiten

Im vereinbarten Rahmen begleiten wir Gespräche und die Suche nach geeigneten betrieblichen Lösungen.

  • Vorbereitung und Moderation vereinbarter BEM-Gespräche
  • Betrachtung arbeitsbezogener Hindernisse und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Abstimmung möglicher Anpassungen von Arbeitsplatz, Aufgaben oder Organisation
  • Einbindung zuständiger Fachstellen und Leistungsträger nach Bedarf
  • Vereinbarung, Nachverfolgung und Überprüfung konkreter Schritte

Medizinische Beurteilungen bleiben Aufgabe der zuständigen Ärzte. Arbeitsrechtliche Einzelfragen werden bei Bedarf durch entsprechend befugte Rechtsberater geklärt.

Vertrauliche Dokumentation und geregelte Zugriffe

Das Verfahren benötigt klare Grenzen zwischen organisatorischen Nachweisen, vertraulichen Fallunterlagen und medizinischen Informationen.

  • Zweckgebundene Dokumentation und Beschränkung auf erforderliche Angaben
  • Getrennte, geschützte BEM-Fallakte
  • Festlegung berechtigter Zugriffe sowie Regeln zur Aufbewahrung und Löschung
  • Abstimmung mit dem zuständigen Datenschutzverantwortlichen

Die Fallakte gehört nicht in die allgemeine Personalakte oder eine für alle zugängliche Dokumentation. Medizinische Unterlagen bleiben grundsätzlich bei den zuständigen medizinischen Stellen. Die Offenlegung von Diagnosen gegenüber dem Arbeitgeber wird nicht zur allgemeinen Teilnahmevoraussetzung gemacht.

Was vorgeschrieben ist und was Sie zusätzlich entwickeln können

BEM bei erfüllter gesetzlicher Voraussetzung

Nach § 167 Absatz 2 SGB IX muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen durchgehend oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Maßgeblich ist ein zurückliegender Jahreszeitraum, nicht nur das Kalenderjahr.

Die Pflicht hängt nicht von einer Mindestbetriebsgröße oder einer Schwerbehinderung ab. Die Durchführung setzt die Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Mitarbeiters voraus. Er wird vorher über Ziele sowie Art und Umfang der Datenverwendung informiert und kann eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.

Die erforderliche Beteiligung von Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt und weiteren Stellen wird fallbezogen geklärt.

BGM als individuell gestaltbarer Rahmen

Ein umfassendes BGM ist nicht allein aufgrund einer bestimmten Mitarbeiterzahl allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche Angebote der Gesundheitsförderung können freiwillig aufgebaut werden.

Die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz und beim BEM bestehen unabhängig davon. Einzelne gesundheitsbezogene Maßnahmen können aufgrund konkreter Gefährdungen erforderlich sein. Tarifliche, betriebliche oder vertragliche Regelungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Wir legen mit Ihnen fest, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und welche weitergehenden Ziele Sie verfolgen möchten.

Gesetzliche Orientierung bieten § 167 SGB IX zum BEM und § 20b SGB V zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitgeberverantwortung bleibt auch bei externer Unterstützung bestehen.

Strukturen einmalig aufbauen

Im BGM schaffen wir Grundlagen wie Ziele, Zuständigkeiten und Maßnahmenplanung. Beim BEM entwickeln wir den vereinbarten Verfahrensablauf und die benötigten Unterlagen.

Sie können mit einem Arbeitsfeld beginnen oder beide gemeinsam aufbauen. Bereits vorhandene Prozesse und Angebote werden einbezogen.

Maßnahmen und Fälle laufend begleiten

Die Betreuung kann Gesundheitszirkel, Maßnahmenkoordination, Beratung und regelmäßige Auswertungen umfassen. BEM-Fallbegleitung wird nach Fallzahl und vereinbartem Umfang gesondert geplant.

Eine BGM-Pauschale beinhaltet nicht automatisch unbegrenzt viele BEM-Fälle, Kurse oder medizinische Leistungen. Enthaltene Leistungen und zusätzliche Bedarfe werden im Angebot transparent benannt.

Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen

Krankenkassen können Unternehmen bei geeigneten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen. Dafür gelten konkrete Qualitätsanforderungen, unter anderem aus dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.

Wir unterstützen nach Vereinbarung bei der Einordnung Ihres Vorhabens und der Abstimmung mit passenden Ansprechpartnern. Möglich sind beispielsweise Beratung, Unterstützung beim Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen oder geeignete Maßnahmenangebote.

Eine solche Unterstützung ist keine pauschale Erstattung unseres gesamten Pakets. Förderfähigkeit, Leistungsumfang und ein gegebenenfalls notwendiger Antrag werden vor der Umsetzung geklärt. Eine Förderzusage können wir nicht garantieren.

Qualität sichtbar machen und gezielt weiterentwickeln

Der Entwicklungsstand kann in BGM und BEM unterschiedlich sein. Nachweise beziehen sich immer auf den vereinbarten Umfang und die tatsächlich erfüllten Kriterien.

Bestätigung des geprüften Standes

Ein Bestätigungsvermerk hält fest, welche Abläufe, Anforderungen und Nachweise betrachtet wurden. Offene Punkte werden ausgewiesen. Ein eingerichteter BEM-Prozess bestätigt noch nicht die ordnungsgemäße Durchführung jedes künftigen Einzelfalls.

Eigener Nachweis für weitergehende Qualität

Für eine weiterentwickelte Umsetzung kann ein eigener Qualitätsnachweis der Lars Weber GmbH nach zuvor festgelegten Kriterien vereinbart werden. Er wird nur bei erfüllten Kriterien ausgestellt und eindeutig von einer unabhängigen Zertifizierung unterschieden.

Weiterentwicklung bis zur externen Zertifizierung nach ISO 45001

Als höchste vereinbarbare Ausbaustufe können geeignete gesundheitsbezogene Prozesse in ein übergreifendes Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 eingebunden werden. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterbeteiligung, nachvollziehbare Ziele und kontinuierliche Verbesserung.

Wir unterstützen Aufbau, Umsetzung und Auditvorbereitung. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle, vorzugsweise mit entsprechender Akkreditierung, prüft das Managementsystem im festgelegten Geltungsbereich und entscheidet über die Zertifizierung. ISO selbst zertifiziert keine Unternehmen.

Das ist keine eigenständige BEM-Zertifizierung und keine pauschale Bestätigung sämtlicher Gesundheitsangebote oder einzelner BEM-Fälle. Umfang und passende Nachweise werden vorab geklärt. Mehr zu Betreuung und Zertifizierungen.

Gesundheit mit Organisation und Führung verbinden

Wir stimmen diese Säule mit dem Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin sowie der Beurteilung psychischer Belastung ab. Geeignete zusammengefasste Informationen können die Maßnahmensteuerung im Controlling unterstützen. Organisatorische Erkenntnisse lassen sich mit dem Risikomanagement verbinden. Vertrauliche BEM-Falldaten werden dabei nicht in allgemeine Berichte übernommen.

Mit 4²success vom Ziel zur Umsetzung

Consulting und Coaching unterstützen Analyse und Zielfindung. Training und Mentoring begleiten die praktische Umsetzung. Ein fester Ansprechpartner koordiniert die Zusammenarbeit mit den benötigten Fachpartnern.

Individuelle Leistungspakete und flexible Zahlungsmodelle helfen, die Entwicklung passend zu Ihren Ressourcen zu planen.

Digitale Unterstützung mit klaren Grenzen

Durchsuchbare Dokumentation, Online-Schulungen und nachvollziehbare Teilnahmenachweise erleichtern die Organisation. Mitarbeiter können geeignete Inhalte flexibel nutzen und versäumte Schulungen nachholen.

Vertrauliche BEM-Unterlagen benötigen eine gesondert geprüfte, geschützte Lösung mit passenden Rollen und Zugriffsrechten. Sie werden nicht in einer allgemeinen Lernplattform abgelegt.


Fragen zu Einstieg und Zusammenarbeit

Können wir zunächst nur mit BEM beginnen?

Ja. BEM benötigt kein vorher vollständig aufgebautes BGM. Wir können zunächst das Verfahren einrichten oder vereinbarte Fälle begleiten und später weitere Gesundheitsmanagementleistungen ergänzen.

Ist BEM dasselbe wie eine stufenweise Wiedereingliederung?

Nein. BEM ist ein ergebnisoffener Suchprozess nach geeigneten Hilfen. Eine ärztlich geplante stufenweise Wiedereingliederung kann eine mögliche Maßnahme sein. Daneben kommen beispielsweise Anpassungen des Arbeitsplatzes oder organisatorische Veränderungen infrage.

Wer erhält persönliche Gesundheitsinformationen?

Nur dafür berechtigte Beteiligte erhalten die für ihre Aufgabe erforderlichen Informationen auf geklärter Grundlage. Vertrauliche Fallunterlagen, organisatorische Nachweise und medizinische Dokumentation werden getrennt behandelt. Teilnehmerkreis und Informationswege werden vor Beginn abgestimmt.

Können bestehende Gesundheitsangebote weiterlaufen?

Ja. Vorhandene Angebote und Partner werden zunächst gesichtet und sinnvoll in die Planung aufgenommen. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen, bei dem Maßnahmen zum Bedarf passen und ihre Wirkung überprüft werden kann.

Sind konkrete Gesundheitskurse und alle BEM-Fälle enthalten?

Das richtet sich nach dem Angebot. Konzeption, laufende Koordination, einzelne Maßnahmen und Fallbegleitung werden mit ihrem jeweiligen Umfang aufgeführt. Leistungen von Fachpartnern und zusätzliche Bedarfe werden ausdrücklich eingeordnet.

Welcher Einstieg passt zu Ihrem Unternehmen?

Ob Sie Gesundheitsangebote besser koordinieren, erstmals ein BEM-Verfahren einrichten oder bestehende Strukturen weiterentwickeln möchten, wir klären mit Ihnen den passenden Umfang. Für die erste Anfrage genügen Angaben zur Betriebsgröße, zu vorhandenen Angeboten und Ihrem organisatorischen Anliegen. Persönliche Gesundheitsdaten werden dafür nicht benötigt.

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