Wechselentlastung der Lars Weber GmbH

Warum länger warten, wenn es heute schon besser geht?

Sie möchten mit einer neuen Lösung starten, sind aber noch an einen bestehenden Dienstleister gebunden? Mit der Wechselentlastung der Lars Weber GmbH müssen Sie eine sinnvolle Veränderung nicht allein wegen einer verbleibenden Vertragslaufzeit aufschieben.

Bei Abschluss einer neuen Zusammenarbeit mit der Lars Weber GmbH können nachgewiesene laufende Kosten Ihres bisherigen Dienstleisters für einen begrenzten Zeitraum berücksichtigt werden. Je nach Dauer der neuen Zusammenarbeit ist eine Wechselentlastung von bis zu 100 Prozent unserer laufenden Vergütung möglich.

So können Sie bereits heute mit der Lösung starten, die besser zu Ihrem Unternehmen passt, und gleichzeitig die finanzielle Doppelbelastung während des Übergangs reduzieren.

Nicht länger warten

Heute entscheiden
Direkt mit der passenden Lösung starten.

Übergang entlasten
Laufende Kosten des bisherigen Dienstleisters können berücksichtigt werden.

Planbar wechseln
Höhe und Dauer werden vorab transparent vereinbart.

Eine bestehende Vertragslaufzeit muss keine Wechselbarriere sein

Vielleicht hat sich Ihr Bedarf verändert. Vielleicht benötigen Sie mehr Unterstützung, einen größeren Leistungsumfang, bessere Prozesse oder einen Partner, der verschiedene Themen miteinander verbindet.

Wenn bereits heute klar ist, dass eine andere Lösung besser zu Ihrem Unternehmen passt, sollte eine verbleibende Vertragslaufzeit die Veränderung nicht unnötig verzögern.

1

Früher starten

Nutzen Sie die für Ihr Unternehmen passende Lösung bereits heute, statt ausschließlich wegen des bisherigen Vertrages zu warten.

2

Doppelbelastung reduzieren

Nachgewiesene laufende Kosten des bisherigen Dienstleisters können während des vereinbarten Übergangszeitraums berücksichtigt werden.

3

Planungssicherheit behalten

Die konkrete Höhe und Dauer der Wechselentlastung wird vor Vertragsabschluss berechnet und transparent vereinbart.

Warum etwas aufschieben, das heute bereits besser geht?

Ein bestehender Vertrag ist eine wirtschaftliche Verpflichtung. Er muss jedoch nicht automatisch bedeuten, dass Sie eine bessere fachliche oder organisatorische Lösung erst Monate später nutzen können.

Die Wechselentlastung schafft einen wirtschaftlich planbaren Übergang zwischen bestehender Vertragsbindung und neuer Zusammenarbeit.

Wir erleichtern den direkten Start

Die Lars Weber GmbH übernimmt Ihren bisherigen Vertrag nicht und zahlt auch keine Beträge an Ihren bisherigen Dienstleister aus.

Stattdessen reduzieren wir im vereinbarten Umfang unsere eigene Vergütung. Grundlage sind die tatsächlich nachgewiesenen und während der Übergangszeit weiter anfallenden Kosten Ihres bestehenden Dienstleistungsvertrages.

Ihre Wechselentlastung

Je länger die neue Zusammenarbeit mit der Lars Weber GmbH vereinbart wird, desto größer kann die Wechselentlastung ausfallen. Die Prozentangabe bezieht sich auf unsere vereinbarte laufende Vergütung.

Ab 12 Monaten

bis zu 60 %

für bis zu 6 Monate

der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH

Ab 24 Monaten

bis zu 80 %

für bis zu 9 Monate

der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH

Ab 36 Monaten

bis zu 100 %

für bis zu 12 Monate

der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH

Entscheidend ist immer der niedrigere Betrag. Die tatsächliche Wechselentlastung ist zusätzlich auf die nachgewiesenen laufenden Kosten des bisherigen Dienstleisters begrenzt.

So kann die Wechselentlastung konkret aussehen

Das folgende Beispiel zeigt die grundsätzliche Funktionsweise. Die konkrete Wechselentlastung wird immer individuell anhand der tatsächlichen Vertragskonstellation berechnet.

Bisheriger Vertrag

1.000 €

laufende monatliche Kosten beim bisherigen Dienstleister

Verbleibende Laufzeit

9 Monate

bis zum Ende des bestehenden Vertrages

Neue Zusammenarbeit

2.500 €

monatliche Vergütung bei mindestens 36 Monaten Laufzeit

Die mögliche Wechselentlastung

Bei einer neuen Zusammenarbeit über mindestens 36 Monate kann die Wechselentlastung bis zu 100 Prozent unserer monatlichen Vergütung und für bis zu zwölf Monate betragen.

Da der bisherige Vertrag in diesem Beispiel monatlich 1.000 Euro kostet und noch neun Monate läuft, können diese nachgewiesenen Kosten vollständig berücksichtigt werden.

reguläre monatliche Vergütung
2.500 €
− 1.000 €
 
während der Übergangszeit
1.500 €

Sie können damit bereits jetzt mit der neuen Lösung starten, ohne während der Übergangszeit die vollständige finanzielle Belastung beider Verträge tragen zu müssen.

So funktioniert die Wechselentlastung

1

Vertrag prüfen

Sie zeigen uns Ihren bisherigen Vertrag, die bisherige Laufzeit, die Restlaufzeit und die weiterlaufenden Kosten.

2

Zusammenarbeit definieren

Gemeinsam legen wir Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit der neuen Zusammenarbeit fest.

3

Entlastung berechnen

Aus neuer Vertragslaufzeit und nachgewiesenen Altvertragskosten ermitteln wir die mögliche Entlastung.

4

Direkt starten

Höhe und Dauer werden im Angebot oder Vertrag festgehalten und die neue Zusammenarbeit kann beginnen.


Für welche Zusammenarbeit kann die Wechselentlastung interessant sein?

Die Wechselentlastung ist insbesondere für laufende oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen gedacht, bei denen ein bestehender Vertrag den direkten Start mit einem neuen Partner erschwert.

Unternehmensgesundheit und Risikomanagement

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • laufende Betreuung und Koordination
  • Unternehmensgesundheits- und Risikomanagement

Beratung und kaufmännische Unterstützung

  • laufende Unternehmensberatung
  • Controlling und Unternehmenssteuerung
  • buchführungsnahe und kaufmännische Leistungen
  • Prozessmanagement
  • Digitalisierungsbegleitung
  • weitere laufende Fach- und Unterstützungsleistungen

Ob die Wechselentlastung für Ihre konkrete Vertragskonstellation eingesetzt werden kann, prüfen wir individuell.

Wichtig zu wissen

Die Wechselentlastung setzt eine neue Zusammenarbeit mit der Lars Weber GmbH voraus.

Außerdem muss der bestehende Vertrag bereits tatsächlich bestehen und genutzt werden. Sein Abschluss muss zum Zeitpunkt der neuen Zusammenarbeit mindestens drei Monate zurückliegen.

Die Lars Weber GmbH übernimmt den bisherigen Vertrag nicht und zahlt keine Beträge an den bisherigen Dienstleister aus. Die Entlastung erfolgt ausschließlich über unsere eigene vereinbarte Vergütung.

Bedingungen der Wechselentlastung

Die konkrete Wechselentlastung wird vor Abschluss der neuen Zusammenarbeit individuell geprüft. Die folgenden Bedingungen bilden den vorgesehenen Rahmen.

Welche Grundvoraussetzungen gelten?

Die Wechselentlastung ist eine freiwillige Sonderkondition der Lars Weber GmbH für neu abgeschlossene laufende Vertragsverhältnisse.

Voraussetzung ist der Abschluss einer neuen Zusammenarbeit mit der Lars Weber GmbH.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses muss ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einem anderen Dienstleister nachweislich fortbestehen.

Der Abschluss dieses bestehenden Vertrages muss mindestens drei Monate zurückliegen. Der Vertrag muss während dieses Zeitraums tatsächlich bestanden und durchgeführt worden sein.

Welche Nachweise werden benötigt?

Der bestehende Vertrag, sein Abschlussdatum, seine bisherige Laufzeit, die verbleibende Vertragsdauer sowie die tatsächlich anfallende laufende Vergütung sind in geeigneter Form nachzuweisen.

Berücksichtigt werden ausschließlich tatsächlich bestehende und während des jeweiligen Entlastungszeitraums weiter anfallende laufende Kosten.

Einmalige Gebühren, bereits vollständig bezahlte Leistungen, Vertragsstrafen, Kündigungsentschädigungen, Schadensersatzforderungen oder vergleichbare Sonderzahlungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Wechselentlastung.

Wie hoch kann die Wechselentlastung sein?

Die Höhe der Wechselentlastung richtet sich nach der vereinbarten Mindestlaufzeit der neuen Zusammenarbeit mit der Lars Weber GmbH.

Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten kann die Wechselentlastung bis zu 60 Prozent der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten betragen.

Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten kann die Wechselentlastung bis zu 80 Prozent der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH für einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten betragen.

Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens 36 Monaten kann die Wechselentlastung bis zu 100 Prozent der vereinbarten laufenden Vergütung der Lars Weber GmbH für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten betragen.

Die tatsächliche Wechselentlastung ist zusätzlich auf die nachgewiesenen und während des jeweiligen Zeitraums tatsächlich weiter anfallenden laufenden Kosten des bisherigen Dienstleisters begrenzt.

Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Betrag aus den tatsächlich weiterlaufenden Kosten des bisherigen Vertrages und der für die neue Zusammenarbeit geltenden prozentualen Höchstgrenze.

Wie lange kann die Wechselentlastung gewährt werden?

Bei mindestens 12 Monaten Zusammenarbeit beträgt der maximale Entlastungszeitraum 6 Monate.

Bei mindestens 24 Monaten Zusammenarbeit beträgt der maximale Entlastungszeitraum 9 Monate.

Bei mindestens 36 Monaten Zusammenarbeit beträgt der maximale Entlastungszeitraum 12 Monate.

Die tatsächliche Dauer kann kürzer sein und richtet sich insbesondere danach, wie lange die Kosten des bisherigen Vertrages tatsächlich noch weiter anfallen.

Wie wird die Wechselentlastung verrechnet?

Die Wechselentlastung erfolgt ausschließlich durch Reduzierung beziehungsweise Gutschrift auf die vereinbarte Vergütung der Lars Weber GmbH.

Eine Barauszahlung, Auszahlung nicht ausgeschöpfter Beträge oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

Die Lars Weber GmbH übernimmt keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem bisherigen Dienstleister.

Welche weiteren Bedingungen gelten?

Die konkrete Höhe, Dauer und Ausgestaltung der Wechselentlastung werden vor Vertragsabschluss individuell geprüft und im Angebot oder Vertrag festgehalten.

Ein Anspruch auf Gewährung der Wechselentlastung besteht nicht.

Eine Kombination mit weiteren Sonderkonditionen, Rabatten oder vergleichbaren Aktionen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Änderungen oder eine vorzeitige Beendigung der neu abgeschlossenen Zusammenarbeit können Auswirkungen auf noch nicht gewährte Wechselentlastungen haben. Die konkrete Regelung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Alle angegebenen Beträge verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sie möchten wechseln, Ihr bisheriger Vertrag läuft aber noch?

Schildern Sie uns Ihre aktuelle Vertragskonstellation. Wir prüfen transparent, ob eine Wechselentlastung möglich ist, welche Konditionen gelten und wie ein direkter Start mit der Lars Weber GmbH aussehen kann.

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